Netzfeine ÖV-Erschließung
Hintergrund
Der ÖV-Erschließung-Indikator zeigt wie viele Adressen bzw. Einwohner aus dem Untersuchungsgebiet an öffentliche Verkehrsmittel angeschlossen sind. Zu diesem Zweck werden Einzugsbereiche (bzw. Gehzeiten) ab verschiedenen Haltestellentypen definiert (z. B. Bushaltestellen: 300 m, S-Bahn-Haltestellen: 1000 m usw. Siehe Tabelle unten). Anschließend wird die Anzahl der Adressen/Einwohner berechnet, die innerhalb dieser Einzugsbereiche liegen (= erschlossene Adressen). Die Anzahl der erschlossenen Adressen wird durch die Gesamtzahl der Adressen im Untersuchungsgebiet geteilt, um den Prozentsatz der erschlossenen Adressen zu erhalten. Je nach Ortstyp, sind unterschiedliche Grenz- und Richtwerte in der Leitlinie zur NVP definiert (siehe unten).
Tabelle 1: Grenz- und Richtwerte: Einzugsbereiche und räumliche Erschließung
In einem NVP ist es normalerweise akzeptabel, einen einfachen Luftlinien-puffer zur Berechnung dieses Indikators zu definieren. GOAT geht jedoch einen Schritt weiter und ist in der Lage, die Puffer auf Basis der tatsächlichen Straßeninfrastruktur zu berechnen (Netzfeine-Erschließung). Dies führt zu einem realistischeren Ergebnis, was die Realität näher widerspiegelt.
Notwendige Daten
- Straßen- und Schienennetz
- ÖV-Haltestellen Koordinaten
- Adress- oder Gebäudedaten
Berechnungsschritte
- Festlegung der Quellpunkten (alle Haltestellen aus der POI-Liste)
- Festlegung der Einzugsbereiche (Entfernung von den Haltestellen in Meter bzw. Gehzeiten in Minuten)
- Berechnung der Einzugsbereiche
Praxisbeispiele
Dieser Indikator wird künftig für die Bestandsanalyse im Rahmen der Nahverkehrsplanung und anderen flächendecken Analysen angewandt.
Referenzen
Leitlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie.